Arbeitsbemühungen: Was verlangt das RAV?

Du hast eine Kündigung erhalten und möchtest dich beim RAV anmelden? Dann begegnet dir schnell der Begriff «Arbeitsbemühungen». Gemeint sind deine nachweisbaren Anstrengungen, eine neue Stelle zu finden.

Was viele unterschätzen: Damit solltest du bereits während der Kündigungsfrist beginnen. Hier erfährst du, worauf du achten musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beginne mit der Stellensuche, sobald du von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit weisst.
  • Dokumentiere deine Bewerbungen und weiteren Aktivitäten zur Stellensuche.
  • Auch telefonische Anfragen und persönliche Kontakte können als Arbeitsbemühungen berücksichtigt werden.
  • Das RAV beurteilt die Bemühungen nach deiner individuellen Situation.
  • Ungenügende Arbeitsbemühungen können zu Einstelltagen führen.
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Was zählt als Arbeitsbemühung?

Am bekanntesten sind schriftliche Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen. Doch auch weitere Aktivitäten können berücksichtigt werden, wenn sie ernsthaft und auf eine neue Anstellung ausgerichtet sind.

Dazu gehören beispielsweise Initiativbewerbungen, telefonische Anfragen bei Unternehmen oder direkte Kontakte mit potenziellen Arbeitgebern.

Wichtig ist, dass du deine Bemühungen nachvollziehbar dokumentierst. Ein unverbindliches Gespräch ohne konkreten Bezug zur Stellensuche ist nicht automatisch eine anerkannte Arbeitsbemühung.

Wie viele Bewerbungen muss ich schreiben?

Eine schweizweit gültige, feste Anzahl für alle Stellensuchenden gibt es nicht.

Das RAV berücksichtigt deine berufliche Situation und legt Anforderungen im Einzelfall fest. Dabei spielen beispielsweise deine Qualifikationen und die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle.

Entscheidend sind sowohl die Anzahl als auch die Qualität deiner Bemühungen.

Frage deshalb deine RAV-Beratungsperson, welche Erwartungen konkret für dich gelten.

Warum du während der Kündigungsfrist beginnen solltest

Das Schweizer Arbeitslosenversicherungsrecht verlangt, dass du alles Zumutbare unternimmst, um eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.

Deshalb solltest du mit der Stellensuche beginnen, sobald du von deiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährst.

Wenn du erst nach deinem letzten Arbeitstag mit Bewerbungen beginnst, kann das finanzielle Folgen haben. Werden deine Bemühungen als ungenügend beurteilt, können sogenannte Einstelltage verfügt werden. Während dieser Tage erhältst du keine Arbeitslosenentschädigung.

Wie dokumentierst du deine Bewerbungen?

Ich empfehle dir eine einfache Tabelle mit Datum, Unternehmen, Stellenbezeichnung, Art der Bewerbung und Ergebnis.

Bewahre E-Mails, Bewerbungsbestätigungen und Absagen auf. Bei telefonischen Kontakten notierst du zusätzlich den Namen deiner Kontaktperson und den Inhalt des Gesprächs.

Für den offiziellen Nachweis stehen dir die entsprechenden Formulare beziehungsweise eServices auf arbeit.swiss zur Verfügung. Beachte die vom RAV mitgeteilten Einreichungsfristen.

Mein Tipp aus der Job-Coaching-Ausbildung

In meiner Weiterbildung beschäftigen wir uns unter anderem mit Bewerbungsstrategien und dem offenen sowie verdeckten Stellenmarkt.

Ich finde es sinnvoll, die Stellensuche nicht ausschliesslich auf Online-Stelleninserate zu beschränken. Gerade persönliche Kontakte können hilfreich sein, wenn man gezielt nach einer passenden Aufgabe sucht.

Allerdings solltest du zwischen einer guten Netzwerkaktivität und einer nachweisbaren Arbeitsbemühung unterscheiden. Kläre im Zweifelsfall mit deinem RAV, was anerkannt wird.

Checkliste: Die ersten Schritte nach einer Kündigung

Hake ab, was du bereits erledigt hast.

Frühzeitig mit der Stellensuche beginnen

Anforderungen mit dem RAV klären

Bewerbungen und Kontakte dokumentieren

Nachweise sorgfältig aufbewahren

Einreichungsfristen einhalten

Das Wichtigste zum Schluss

Eine Kündigung kann vieles durcheinanderbringen. Neben den finanziellen und organisatorischen Fragen geht es häufig auch um die eigene berufliche Zukunft.

Du musst nicht sofort wissen, wie dein nächster Job aussehen soll. Wichtig ist, dass du die notwendigen Fristen beachtest, Unterstützung nutzt und dir anschliessend Zeit für eine durchdachte Stellensuche nimmst.

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Offizielle Quellen

Quellen geprüft am 17. Oktober 2026. Die konkreten Anforderungen legt die zuständige Stelle fest. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Arbeitsbemühungen

Ja. Sobald du von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit weisst, musst du dich im zumutbaren Rahmen um eine neue Stelle bemühen.

Grundsätzlich können ernsthafte Initiativbewerbungen berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass sie nachvollziehbar und auf eine mögliche Anstellung ausgerichtet sind.

Es gibt keine einheitliche Mindestanzahl, die für alle Stellensuchenden in der Schweiz gilt. Die konkreten Anforderungen klärst du mit deinem RAV.

Ungenügende Arbeitsbemühungen können zu Einstelltagen führen. Das bedeutet, dass du während einer bestimmten Anzahl Tage keine Arbeitslosenentschädigung erhältst.

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