Beim RAV anmelden: Wann und wie funktioniert das?
Du hast deine Stelle verloren oder weisst bereits, dass dein Arbeitsverhältnis endet? Dann solltest du dich frühzeitig mit der Anmeldung beim RAV beschäftigen.
Hier erfährst du, wann du dich anmelden musst, wie die Registrierung funktioniert und welche Unterlagen wichtig sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Melde dich möglichst frühzeitig beim RAV an, bereits während der Kündigungsfrist.
- Spätestens am ersten Tag, für den du Arbeitslosenentschädigung beanspruchst, muss die Anmeldung erfolgen.
- Die Anmeldung ist online oder persönlich beim zuständigen RAV möglich.
- Beginne schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mit der Stellensuche und dokumentiere deine Bemühungen.
Wann muss ich mich beim RAV anmelden?
Du musst nicht warten, bis dein Arbeitsvertrag endet.
Sobald du weisst, dass du arbeitslos wirst, solltest du dich um die Anmeldung kümmern.
Eine frühzeitige Anmeldung hat Vorteile. Du erhältst Informationen zur Stellensuche und kannst offene Fragen mit dem RAV klären.
Wichtig: Die Anmeldung beim RAV allein bedeutet noch nicht, dass du automatisch Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hast.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Du hast zwei Möglichkeiten:
Online: Über den eService «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)» auf arbeit.swiss.
Persönlich: Direkt beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.
Für die Anmeldung benötigst du deine AHV-Versichertennummer.
Nach der Anmeldung wirst du zu einem Erstgespräch eingeladen.
Welche Unterlagen solltest du bereithalten?
Für dein erstes Beratungsgespräch sind insbesondere folgende Unterlagen wichtig:
- AHV-Ausweis oder Krankenversicherungskarte
- Amtlicher Ausweis
- Nachweise deiner bisherigen Arbeitsbemühungen
- Weitere Unterlagen, die dein RAV verlangt
Informiere dich vor dem Termin, ob zusätzliche Dokumente notwendig sind.
Was ist der Unterschied zwischen RAV und Arbeitslosenkasse?
Das RAV unterstützt dich bei der Stellensuche und ist für die öffentliche Arbeitsvermittlung sowie bestimmte arbeitsmarktliche Massnahmen zuständig.
Die Arbeitslosenkasse prüft deinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und ist für deren Auszahlung verantwortlich.
Beide Stellen haben also unterschiedliche Aufgaben.
Mein Tipp
Erstelle bereits während der Kündigungsfrist eine Liste deiner Bewerbungen und Kontakte. Damit behältst du den Überblick und kannst deine Arbeitsbemühungen nachweisen.
Offizielle Quellen
Quellenstand: 11. Oktober 2026. Massgebend sind die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.
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